Schülerbetreuung der Grundschule Kachtenhausen, Am Sportplatz 17, 32791 Lage


Telefon: 05232/9729025                                                                           E-Mail: schuelerbetreuung@gs-kachtenhausen.de

 

Datenschutzerklärung der Schülerbetreuung

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.02.2017


Schülerbetreuung der Grundschule Kachtenhausen durch den Förderverein


1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Anmeldungen für die Schülerbetreuung.


2. Der Förderverein der Grundschule Kachtenhausen hält ein Betreuungsangebot an der Grundschule Kachtenhausen vor. Der Umfang der Leistungen (Art des Betreuungsangebots und daraus resultierend Zeit und Dauer / Umfang) ergibt sich aus den in der Konzeption beschriebenen Angeboten in den Flyern bzw. im Internet, in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannten Fassung.


3. Die Platzvergabe erfolgt durch den Förderverein der Grundschule Kachtenhausen in erster Linie unter den Kriterien der nachgewiesenen Berufstätigkeit, dem Status eines Geschwisterkindes, pädagogischen und sozialen Gründen, der Zugehörigkeit zum Schulbezirk und dem Datum des Eingangs der Voranmeldung. Es besteht kein Anspruch auf einen Betreuungsplatz.


4. Die Anmeldung ist vollzogen beim Eingang der vollständig ausgefüllten Vertragsunterlagen bei der Leitung der Schülerbetreuung. Die Lastschrifteinzugsermächtigung durch die Personensorgeberechtigten für die Betreuungsentgelte und das Essengeld ist Bestandteil der Vertragsunterlagen. Bei nicht fristgerechter Rücksendung der Unterlagen kommt kein Vertrag zustande, der Verein kann den Platz anderweitig vergeben.


5. Die Kosten für das Betreuungsangebot sind in der aktuellen Preisliste, Flyern oder im Internet ersichtlich und müssen für 11 Monate im Jahr gezahlt werden.


6. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes und erlischt nur durch Abmeldung/Kündigung oder Ausschluss. Die Gebühr ist bei vorübergehender Schließung der Einrichtung (Ferien, Feiertage, dienstliche Gründe) weiterzuzahlen. Über Stundung, Niederschlagung und Erlasse entscheidet der Vorstand des Fördervereins der Grundschule Kachtenhausen. Alle Gebühren und Essengeld werden per Lastschrift eingezogen. Bei Rückbuchungen (fehlende Kontendeckung) werden die anfallenden Bankgebühren den Schuldnern in Rechnung gestellt. Außerdem werden die Verwaltungsaufwendungen umgelegt: für die 2. Mahnung ist ein Betrag von 2,50 Euro und für die 3. Mahnung ein Betrag von 5,00 Euro zu entrichten. Rückständige Gebühren werden im Mahnverfahren eingetrieben.


7. Bestellte Mittagessen werden gemäß aktueller Preisliste für Essensbezüge in Rechnung gestellt. Die Mahlzeiten werden einzeln berechnet.  In Krankheitsfällen, die uns bis 8.30 Uhr des jeweiligen Tages telefonisch (keine Mails!) der Schülerbetreuung gemeldet werden müssen,  wird die Mahlzeit gestrichen. Andernfalls wird das Essen in Rechnung gestellt. Die Teilnahme am Mittagessen muss bis spätestens Donnerstag der Vorwoche angemeldet werden. In der Betreuung gibt ein festes Küchenteam die Mahlzeiten aus. Lebensmittelunverträglichkeiten müssen uns von den Eltern schriftlich mitgeteilt werden. Soweit es möglich ist wird darauf eingegangen bzw. in einem Gespräch geklärt, wie gemeinsam das Beste für das Kind erreicht werden kann.


8. Start der Betreuungszeit ist 7:15 Uhr durch eine Schließanlage öffnet sich die Tür zum Schulhof, die Tür zum Parkplatz kann nur mit Schlüssel geöffnet werden. Die erste Betreuungszeit kann von den Eltern frei gewählt werden. Das heißt die  Erstklässler werden persönlich in Empfang  genommen. Ab 11:25 Uhr werden die Schüler wieder in Empfang genommen und nach der großen Pause  je nach Bestellung mit Essen versorgt. Anschließend können die Kinder der Randstundenbetreuung frei spielen, auch auf dem Schulhof. Die Aufsicht befindet sich hierbei entweder an den Außenanlagen oder im Gebäude, wobei die Aufsicht dabei auch die Außenanlagen überblicken kann. Die Schüler der Ganztagsbetreuung der ersten Klassen begeben sich ab 12:00Uhr zu den Hausaufgaben. Anschließend dürfen auch diese frei Spielen. Das Team der Essensausgabe sagt den Kindern auch Bescheid, wenn sie zum Bus oder nach Hause gehen sollen. Diese Termine werden schriftlich bzw. telefonisch der Betreuung mitgeteilt. Die Ganztagskinder der Klassen 2, 3 und 4 begeben sich spätesten ab 13:30 Uhr zu den Hausaufgaben. Jeder Jahrgang hat mindestens eine feste Ansprechperson in Bezug auf die Hausaufgaben. Weitere Regeln in Sachen Hausaufgaben ergeben sich aus den anliegenden Hausaufgaben Regeln, welche hiermit Bestandteil der AGB sind. Wenn die schriftlichen Aufgaben ordentlich angefertigt wurden, begeben sich alle Schüler wieder zum Hauptbetreuungsraum, können dort wieder frei wählen, wie sie ihre freie Zeit gestalten möchten.
Am Nachmittag werden unterschiedliche Gruppen für die Ganztagskinder angeboten. Die Teilnahme hierzu ist freiwillig, bzw. die Eltern melden ihre Kinder hierzu schriftlich an. Da die Teilnehmerzahl zwischen 6-8 Personen liegt,  gibt die Betreuung die einzelnen Teilnahmedaten schriftlich aus. Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Abholzeiten werden mit den Eltern abgesprochen. Jedes Kind soll, wenn es die Betreuung verlässt, sich in der Betreuung abmelden, bei den Erstklässlern sollte die abholende Person Bescheid geben. Falls ein Kind evtl. den Bus verpassen sollte, benachrichtigt die Betreuung so schnell wie möglich das Elternhaus, bzw. die Person zu der das Kind gehen sollte.


9. Für die Anziehsachen und den Ranzen bzw. den Turnbeutel ist jedes Kind selbst verantwortlich. Die Schülerbetreuung übernimmt dafür keine Haftung.


10. Kranke Kinder sind vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen. Die Eltern sind verpflichtet, melde-pflichtige Krankheiten der Einrichtung mitzuteilen. Die Mitarbeiter/innen können die Aufnahme sichtlich kranker Kinder zurückweisen.


11. Die Kündigung oder Wandlung (Angebotswechsel) des Betreuungsverhältnisses kann nur vier Wochen im Voraus auf den 31. Juli oder 31. Januar eines Jahres erfolgen. Kündigung und Wandlung müssen schriftlich bei der Leitung der Schülerbetreuung eingereicht werden (Brief, Fax oder E-Mail). Kündigungen wegen Umzug oder Schulwechsel im laufenden Schuljahr sind mit Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende jeden Monats möglich.
Die Kündigung kann in begründeten Fällen auch durch den Förderverein der Grundschule Kachtenhausen erfolgen. Der Träger kann den Betreuungsvertrag fristlos kündigen, wenn die Beiträge nicht ordnungsgemäß (Verzug mit zwei Monatszahlungen) entrichtet werden, das Kind in die Einrichtung nicht integrierbar ist oder sonstige wichtige Gründe vorliegen.


12. In der zweiten Woche der Oster- und Herbstferien sowie für die 5. und 6. Woche in den Sommerferien finden Ferienaktionen statt.  Bevorzugte Teilnehmer sind hier die Kinder aus dem Ganztag. Die Kosten sind zusätzlich zu den Betreuungsbeiträgen zu entrichten. Größere Ausflüge Fahrtkosten bzw. Eintrittsgelder werden extra berechnet. Die Kosten und die Öffnungszeiten werden jeweils mit der Anmeldung mitgeteilt.


13. Die Personensorgeberechtigten erklären sich insoweit mit der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten einverstanden, als dies für interne Verwaltungszwecke erforderlich ist.


14. Der Förderverein der Grundschule Kachtenhausen übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände aller Art.